Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 988
Betreff: Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße Die Änderung von Schulbezirken dient als Instrument der Schulentwicklungsplanung dazu, der absehbaren Überlastung einer Grundschule entgegen zu wirken oder auch, eine Schule angesichts ihrer Raumkapazitäten besser auszulasten. Aus dieser Sicht gibt es an keiner der beiden Schulen einen aktuellen Handlungsbedarf. Andere Gründe, die für eine Änderung sprechen oder damit verbundene Vor- und Nachteile sind dem Magistrat ebenso wenig bekannt wie die Beweggründe der Eltern, Gestattungs-anträge zum Besuch der Käthe-Kollwitz-Schule zu stellen. Es bleibt nun abzuwarten, ob seitens der beiden Schulleitungen eine Initiative zur Änderung der Schulbezirke ergriffen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2015OFOF 1331/6Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der FlanbrechtstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. April 2015OMOM 4045Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der FlanbrechtstraßeDirektanregung
- 10. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 988Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der FlanbrechtstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab