Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST 980
Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Vorläufige Stellungnahme: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss § 378 vom 16.06.2011 dem Ankauf des von West nach Ost verlaufenden Teils des Wasserleitungsweges zugestimmt. Der Ankauf der Grundstücke kann nun in die Wege geleitet werden. Nach erfolgtem Eigentumsübergang wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. August 2011 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3998 — Direktanregung vom 9. März 2010.