Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L 3016) / BAB 66
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 96
Betreff: Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L 3016) / BAB 66 Um das Geschwindigkeitsniveau im Bereich der Abfahrt zu senken, wurde das kurz vor der Unterführung der A 66 in Richtung Unterliederbach rechtsseitig stehende Verkehrszeichen VZ 274-55 StVO (50 km/h) ca. 50 m vor die Abfahrt von der A 66 versetzt. Weiterhin hat die Unfallkommission beschlossen, Decke und Wände der Unterführung weiß streichen und die vorhandene Beleuchtung diesem neuen Farbanstrich entsprechend anpassen zu lassen. Der weiße Farbanstrich soll entscheidend dazu beitragen, dass die Fahrzeuge aus Richtung Unterliederbach viel früher von den von der A 66 linksabbiegenden Kraftfahrern gesehen werden. (Hell-Dunkel-Problematik in der Unterführung). Eine Ausführung der Maßnahme durch Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - ist leider bisher noch nicht erfolgt. Das Straßenverkehrsamt wird bei der Landesdienststelle erneut vorstellig werden, um eine zeitnahe Umsetzung zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2011OFOF 121/6Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2011VV 108Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66Anfrage
- 9. Januar 2012STST 37Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016 / BAB 66)Stellungnahme
- 2. Juli 2012STST 1022Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L 3016) / BAB 66Stellungnahme
- 18. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 96Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L 3016) / BAB 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab