Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger Hof
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 964
Betreff: Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger Hof Verkehrsteilnehmende haben nach dem Durchfahren der Linkskurve noch ca. 65 m bis zur angesprochenen Lichtsignalanlage (LSA) in Höhe Zum Laurenburger Hof zurückzulegen. Die Signalgeber der LSA sind bereits kurz vor dem Ende der Kurvendurchfahrt einzusehen. Dies stellt eine angemessene Strecke zum Abbremsen für Verkehrsteilnehmende dar. Ein gelbes Blinklicht, bei dem nach kurzer Zeit ein Gewöhnungseffekt zu erwarten ist, ist somit entbehrlich. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2019OFOF 1151/5Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger HofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2019OMOM 4241Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger HofDirektanregung
- 17. Mai 2019STST 946Übergang über den Flutgraben Am Borsdorfer/Am Lausberg erneuernStellungnahme
- 17. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 964Anbringung eines gelben Blinklichtes an der Gerbermühlstraße hier: vor der Linkskurve zum Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Zum Laurenburger HofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab