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Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 952

Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Der Kaufvertrag über die Grundstückteilflächen wurde notariell beurkundet und die Zerlegung der Flächen in eigenständige Grundstücke ist bereits erfolgt. Das Amt für Bodenmanagement muss nun die Ergebnisse in den amtlichen Datenbestand übernehmen. Die abschließende Übertragung des Eigentums an den vermessenen Flurstücken an die Stadt Frankfurt am Main erfolgt unmittelbar danach auf Grundlage der bereits im Kaufvertrag enthaltenen Auflassungserklärung. Damit kann die Übernahme der Grundstücke voraussichtlich im III. Quartal 2013 abgeschlossen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. Juni 2013 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3998 — Direktanregung vom 9. März 2010.

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