Sossenheim: Wie und wann geht es mit der Sanierung des Höchster Stadtparks weiter?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 951
Betreff: Sossenheim: Wie und wann geht es mit der Sanierung des Höchster Stadtparks weiter? Die Maßnahmen im Rahmen der Grunderneuerung des Höchster Stadtparks enden an der Weggabelung nach Sossenheim. In der Stellungnahme ST 1597 vom 22.11.2013 wurde die Anfrage bezüglich der Wegesanierung nach Sossenheim beantwortet. Hier wurde dargelegt, dass eine Grundsanierung der Wegeflächen jenseits der Abzweigung des Sulzbachgrabens für nicht zwingend erforderlich erachtet wird, weil die Wege partiell - je nach Notwendigkeit - in den letzten Jahren zuvor überarbeitet wurden und gut nutzbar sind. Die Asphalt-Deckschicht der Wege ist größtenteils in einem guten Zustand und nicht sanierungsbedürftig. Bis zu der Abzweigung am Sulzbachgraben wurden die maroden Wege im Rahmen der Sanierung des Höchster Stadtparks im Jahr 2017 komplett überarbeitet. Der Magistrat hält daher eine derzeitige Erneuerung der Wege Richtung Sossenheim nicht für notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2018OFOF 598/6Sossenheim: Wie und wann geht es mit der Sanierung des Höchster Stadtparks weiter?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2018VV 761Sossenheim: Wie und wann geht es mit der Sanierung des Höchster Stadtparks weiter?Anfrage
- 18. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 951Sossenheim: Wie und wann geht es mit der Sanierung des Höchster Stadtparks weiter?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab