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Anfrage zur Situation von Au-Pairs in Frankfurt

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Situation von Au-Pairs in Frankfurt, insbesondere die Anforderungen an Drittstaatsangehörige für die Einreise und die Rolle von Vermittlungsagenturen. Ziel ist es, die Qualität und Transparenz in der Au-Pair-Vermittlung zu verbessern und den betroffenen Personen Unterstützung zu bieten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1:

Drittstaatsangehörige Personen, die in Deutschland als Au-pairs tätig sein möchten, benötigen zur Einreise in das Bundesgebiet ein entsprechendes Visum, welches bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden muss. Diese Visa werden üblicherweise von den deutschen Botschaften für die maximale Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Infolgedessen ist es nicht erforderlich, dass Au-pairs in Deutschland zusätzlich einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen müssen, da deren vollständige Au-pair-Aufenthalte durch diese Visa abgedeckt sind. Aufgrund dieses Umstandes verfügt die Ausländerbehörde über keine valide Statistik zu diesem Personenkreis. Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden bestimmte Staatsangehörige aus privilegierten Ländern wie z.B. Amerika, Kanada und Israel, die die Möglichkeit haben, ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Au-pairs auch vom Inland aus zu stellen.

Derzeit hat die Ausländerbehörde ca. 100 registrierte Au-pair-Aufenthaltserlaubnisse, die dieser Personengruppe zugeordnet werden können. Die Mehrheit der übrigen Au-pairs verfügt über ein Visum (D-Visum) von der Botschaft.

Zu Frage 2:

Hierzu wird auf die Stellungnahme zur Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 3:

Zentrale Anlaufstellen zur Klärung von Fragen und bei Beschwerden bilden:

- Die Vermittlungsagenturen, welche die Au-pair-Stelle vermittelt haben. Sie übernehmen die Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-pair-Aufenthalten. Die Gütegemeinschaft Au-Pair vergibt ein Gütesiegel an Agenturen, die Standards erfüllen, welche bei der Vermittlung von Au-Pairs gewährleistet sein sollten. Das Ziel ist eine Verbesserung von Qualität und Transparenz für Gastfamilien und für an einem Au-pair-Aufenthalt interessierte junge Menschen zu erreichen.

- Der beim Bundestag registrierte Mitgliederverband Aupair Society e. V. (www.aupair-society.de). Die dem Verband angeschlossenen Mitgliedsorganisationen sind seit vielen Jahren in der Vermittlung und Betreuung von Au-pairs tätig und verpflichten sich dabei ebenfalls zur Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards.

- Der in Frettenheim ansässige Verein Au-Pair-Hilfe e.V. (www.facebook.com/aupairhilfe/?locale=de_DE)

- In Frankfurt am Main: Das Projekt "Faire Mobilität" des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Dieses berät mehrsprachig in 11 Sprachen und hat einen mehrsprachigen Internetauftritt mit 6 Sprachen.

- Die Bundesagentur für Arbeit informiert über Rechte und Pflichten sowie die zertifizierten Agenturen per Hotline und über das folgende Infoblatt in englischer Sprache: www.arbeitsagentur.de/datei/au-pair-in-germany-en_ba030535.pdf

Erste Ansprechebene in Notfällen ist zunächst die Vermittlungsagentur. Daher ist es wichtig, dass eine von der Gütegemeinschaft oder der Aupair Society zertifizierte Agentur genutzt wird.

Rund um die Uhr und als erste Hilfe steht für Au-pairs die Hotline der Aupair Society zur Verfügung. Sie ist auch in dem Infoblatt der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt. Der Verein Au-pair-Hilfe leistet Unterstützung in Form von Essen, Kleidung, vorübergehender Unterbringung und zur-Not auch durch Abholung durch die Polizei bzw. durch Organisation und Finanzierung des Fortzugs aus der Gastfamilie.

Die Anlaufstellen für Au-Pairs, die zu Arbeiten gezwungen werden, die nicht im Vertrag vorgesehen sind, entsprechen den genannten Stellen. Spezialisierte Beratung leistet in diesem Fall das Projekt "Faire Mobilität" des DGB.

Zu Frage 4:

Siehe Stellungnahme zur Frage 3.

Zu Frage 5:

Siehe Stellungnahme zur Frage 3.

Zu Frage 6:

Siehe Stellungnahme zur Frage 3.

Zu Frage 7:

Der Wechsel der Gastfamilie ist gleichzusetzen mit dem Wechsel eines Arbeitgebers. Hierfür muss die Ausländerbehörde eine Zustimmungsanfrage bei der Bundesagentur für Arbeit einholen. Die Ausländerbehörde ist auch in diesen Fällen bemüht, die Bearbeitungszeit auf ein Minimum zu beschränken. Allerdings entspricht die tatsächliche Bearbeitungszeit aufgrund der bekannten kapazitären Rahmenbedingungen der Ausländerbehörde nicht immer der Erwartungshaltung der Antragstellerinnen und Antragsteller.

Zu Frage 8:

Siehe Stellungnahme zur Frage

  1. Zu Frage 9: Siehe Stellungnahme zur Frage
  2. Zu Frage 10: Hierzu liegen der Ausländerbehörde keine Informationen vor. Zu Frage 11: Die Ausländerbehörde erhält vereinzelt Beschwerden seitens der Gastfamilien bzw. der Au-pairs. Die Beschwerdeführer werden in diesen Fällen an die unter Ziffer 3 aufgeführten Anlaufstellen verwiesen. Zu Frage 12: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2024KAKA 47Anfrage zur Situation von Au-Pairs in FrankfurtKAV-Anfrage
  2. 17. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 947Anfrage zur Situation von Au-Pairs in Frankfurt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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