Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verbesserte Verkehrsüberwachung

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung. Es wird darauf hingewiesen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 5 km/h als unbedeutend gelten und nicht weiter verfolgt werden. Der Bundesrat hat jedoch das Bußgeldniveau als zu niedrig eingestuft und erwartet eine positive Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmenden durch Anhebung der Regelsätze.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Städtische Verkehrspolizei ist an die Vorgaben des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" gebunden. Gemäß dem Erlass sind Geschwindigkeitsüberschreitungen von nicht mehr als 5 km/h als unbedeutende Ordnungswidrigkeiten zu werten und von einer weiteren Verfolgung ist abzusehen. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss "Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 14.02.2020 das bestehende Bußgeldniveau insgesamt als zu niedrig eingestuft und erhofft sich mit der Anhebung der Regelsätze positiven Einfluss auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmenden zu nehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2020STST 21Benachteiligung und Gefährdung von Fußgängern an Ampeln beendenStellungnahme
  2. 28. Januar 2020OFOF 1593/5Verbesserte VerkehrsüberwachungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 14. Februar 2020OAOA 531Verbesserte VerkehrsüberwachungAnregung
  4. 15. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 942Verbesserte Verkehrsüberwachung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen