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Annahme von Bauschutt

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2010, ST 940

Betreff:

Annahme von Bauschutt

Aufgrund der beengten Verhältnisse auf dem Betriebshof in der Breuerwiesenstraße ist dort die Annahme von Bauschutt nicht möglich. Die FES GmbH hat den Magistrat darüber informiert, dass derzeit eine Verlagerung des Betriebshofes für die westlichen Stadtteile auf ein größeres Gelände geprüft wird. In die Überlegungen einbezogen wird auch die Einrichtung einer Bauschuttannahmestelle.

Die Entsorgung von Schadstoffen und Energiesparlampen für Frankfurter Bürger erfolgt generell über das Schadstoffmobil. Täglich sind von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr drei Schadstoffmobile unterwegs, die im Laufe der Zeit 70 Standorte bedienen.

Das Schadstoffmobil fährt in Goldstein, Griesheim, Höchst und Nied allein in den Monaten Mai – August zu über 50 Terminen die bekannten Stellplätze, u. a. auch den Betriebshof Breuerwiesenstraße, an. Eine ständige Disposition eines Schadstoffmobils auf einer Betriebsstätte würde zu Lasten der Dezentralität gehen und eine erhebliche Veränderung der Logistik erfordern.

Für die Entsorgung von Sondermüll über das Schadstoffmobil fallen für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger keine zusätzlichen Kosten an, da dieses Angebot über die erhobenen Abfallgebühren abgedeckt wird. Jede Erweiterung des Angebots zur Abfallentsorgung verursacht zusätzliche Kosten, die letztendlich Auswirkungen auf die Höhe der Abfallgebühren haben. Eine Angebotsausweitung muss aus Sicht des Magistrates daher immer mit Blick auf die Stabilität der Gebühren geprüft und abgewogen werden.

Bei einer Annahmezeit von 9 Stunden pro Tag und einer Vielzahl an vorhandenen Sammelstellen sieht der Magistrat die Verhältnismäßigkeit zur Ausweitung des derzeit bestehenden Sammelsystems nicht gegeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. April 2010OFOF 1473/6Annahme von BauschuttOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. Mai 2010VV 1314Annahme von BauschuttAnfrage
  3. 1. Juli 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 940Annahme von Bauschutt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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