Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hin
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 93
Betreff: Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hin Für eine mit hohen Kosten verbundene Versiegelung sind weder im laufenden Haushalt noch für 2013 Mittel veranschlagt. Über eine Verschmutzung des Kanalsystems liegen dem Magistrat keine Beschwerden vor. Auf Grund des alten Baumbestandes ist ein Grundausbau mit Verbundsteinpflaster nicht möglich, da die starken Hauptwurzeln nicht in den Unterbau eingebunden werden können und die Gefahr besteht, dass die Nährstoffzufuhr beim Versiegeln gestört wird. Der Parkstreifen wird weiterhin in einem verkehrssicheren Zustand gehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012OFOF 136/16Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hinOrtsbeiratsantrag · WBE
- 25. September 2012OMOM 1603Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hinDirektanregung
- 18. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 93Parkstreifen östlich der Schönecker Straße zum Berger Marktplatz hinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab