Hunsrückstraße
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Heimchenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.02.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 935
Betreff: Hunsrückstraße In der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg sind neben der Haltverbotsbeschilderung auch ZickZack-Markierungen zur Verdeutlichung der Beschilderung aufgebracht. Diese Grenzmarkierungen haben den Zweck, die ungehinderte Ausfahrt aus den Grundstücken zu ermöglichen. Sperrflächen können in diesem Bereich nicht markiert werden, da diese nicht überfahren werden dürfen. Aus diesem Grund können auch keine Poller gesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2018OFOF 601/6HunsrückstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2018OMOM 2766HunsrückstraßeDirektanregung
- 18. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 935HunsrückstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab