Einhausung
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 922
Betreff: Einhausung Die Einhausung der Autobahn A 661 ist ein Kernelement bei der Verwirklichung der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ziele für das "Ernst-May-Viertel". In dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 82 vom 22.04.2016, Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen, wurde eine Einhausungslänge von 400 Metern als zielführende Variante L 4 empfohlen. Mit dem Beschluss der StVV vom 23.02.2017, § 1053, wurde der Magistrat beauftragt, die Empfehlung zur 400 Meter Einhausung zu überprüfen und erneut auch die längeren Einhausungsvarianten L 2 und L 3 neu zu bewerten. Die Einhausungsvariante L 1 (Volleinhausung zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Talbrücke mit Schließung des Galeriebauwerkes Seckbacher Talbrücke) wurde in diesem Beschluss verworfen. Dem Wunsch des OBR 4, wieder auf den Planungsstand 2011 zurückzukehren, kann aufgrund der oben geschilderten aktuellen Beschlussfassungen nicht gefolgt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mit der Prüfung von alternativen Einhausungslängen beauftragt, nach deren Abschluss wird der Magistrat zu den Ergebnissen berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2016OFOF 62/4EinhausungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2016OAOA 83Bebauungsplan Nr. 914 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81Anregung
- 1. November 2016OAOA 85Einhausung Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82Anregung
- 1. November 2016OAOA 82Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81Anregung
- 7. Februar 2017OFOF 87/4Ernst-May Viertel und angrenzende StadtquartiereOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 922EinhausungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab