Schulhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2010, ST 921
Betreff:
Schulhof
Die Stellungnahme zu OM 3969/ OBR 12 wurde am 24.03.2010 auf der Grundlage eines Auszuges des durch das Stadtvermessungsamt zur Verfügung gestellten Grundstücksinformationssystems "GIS“ erstellt, wonach das Grundstück in der Gemarkung Kalbach, 499, Flur 38, Flurstück 3964) als Privatgrundstück verzeichnet war. Es bestand keine Veranlassung, an den Einträgen zu zweifeln.
Unsere Nachfrage am 18.05.2010 beim Liegenschaftsamt ergab, dass das Grundstück bereits am 26.11.2009 durch die Stadt Frankfurt am Main erworben wurde. Zwischenzeitlich ist die Umschreibung erfolgt, das Amt für Straßenbau und Erschließung benötigt einen Teil des Grundstücks für die Erschließungsanlage "Am Hasensprung“. Die Arbeiten werden nach Angaben des Amtes für Straßenbau und Erschließung vermutlich bis Ende des Jahres erfolgt sein, danach wird das Liegenschaftsamt einen Plan anfordern, welche Flächen tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Die verbleibende Restfläche soll danach in die Vermögensverwaltung des Stadtschulamtes übertragen werden.
Die Schulhoffläche der temporären Pavillonanlage der Grundschule Kalbach beträgt insgesamt 1.540 qm und ist in diesem Umfang als Spielfläche nutzbar. Am alten Standort der Schule betrug die Gesamtfläche 1.745 qm zuzüglich der teilweisen genutzten Grünfläche seitlich der Turnhalle mit 256 qm. Die Planungsfläche nach Erstellung des Erweiterungsbaus beträgt 1.445 qm zuzüglich der als Schulhof nutzbaren Dachterrasse mit 160 qm. Dies ergibt eine nutzbare Schulhoffläche von 1.605 qm.
Eine mögliche Erweiterung des Schulhofes der temporären Pavillonanlage der Grundschule Kalbach ist nicht mit einfachen Mitteln möglich. Der Quadratmeterpreis für eine Erweiterung mit Asphalt inkl. Anarbeiten eines Zaunes und Entwässerung würde bei ca. € 60,- netto liegen, bei einer Fläche von ca. 1000 qm ergibt dies eine Summe von 60.000,- € netto, ohne Spielgeräteeinbau. Die Größe der temporären Auslagerungsstätte der Grundschule Kalbach wurde bereits Ende 2008, Anfang 2009 abgestimmt und festgelegt. In der Kostenberechnung, die mit der Bau- und Finanzierungsvorlage von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, sind keine Mittel für eine Vergrößerung vorgesehen. Auch für die Anmietung eines Grundstückes sind keine Mittel vorhanden.
Auf Grundlage der Stellplatzverordnung wurden 5 Stellplätze geplant, in der Kostenberechnung berücksichtigt und ausgeführt. Eine Erweiterung muss einerseits aus Kostengründen, andererseits auch wegen des sich in unmittelbarer Nähe im Stadtpfad befindenden Parkplatzes, nicht realisiert werden.
Mit der Grundschule Kalbach wurde abgestimmt, dass die Balancierstange in den Sommerferien eingebaut wird. Die Bänke befinden sich mittlerweile auf dem Schulgelände der Pavillonanlage und Hüpfspiele wurden auf den Asphalt aufgemalt.
Die Schule verfügt über einen Spielecontainer. Pausenspielzeuge wie Stelzen, Bowlingspiele, Klettballspiele, Stoffspiele u. a. werden durch Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen ausgegeben. Weiterhin hat jede Klasse einen Spielekorb mit Bällen und Seilen.
Darüber hinaus gehende, mobile Spielgeräte kommen an Schulen nicht zum Einsatz, da diese Spielgeräte eher für kleinere Kinder geeignet sind und der Belastung im Außenbereich nicht Stand halten. Bei mobilen Spielgeräten, die beklettert werden können, ergeben sich Gefahren wegen des fehlenden Fallschutzes und des Abstandes zu Wänden und Kantensteinen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2010OFOF 365/12SchulhofOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Mai 2010OMOM 4161SchulhofDirektanregung
- 15. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 921SchulhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab