Pilotprojekt Gallus/Europagarten: Bolzplätze abends beleuchten und länger nutzbar machen
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Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt den Vorschlag ab, Bolzplätze im Europagarten und Galluspark abends zu beleuchten, da dies zu Lichtimmissionen und Lärmbelastungen für Anwohner führen würde. Zudem würde die natürliche Nutzung der Plätze gestört und die allgemeine Lichtverschmutzung erhöht.
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Europagarten — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
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Neues zu Europagarten per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Aufbau einer Beleuchtungsanlage, auch wenn diese zeitlich gesteuert werden kann, lässt direkte und indirekte Störungen erwarten. Je nach Art und Nutzungsintensität der Beleuchtungsanlage kann es zu störenden Lichtimmissionen für die angrenzende Wohnbevölkerung kommen. Unabhängig davon stören Lichtimmissionen in den Abend- und Nachtstunden immer die Tier- und Pflanzenwelt und tragen zur allgemeinen Lichtverschmutzung bei.
Rechtsgrundlage für die Beurteilung der von Beleuchtungsanlagen ausgehenden Lichtimmissionen ist, wie auch bei Lärmfragen, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Eine konkretisierende Verordnung existiert nicht. Zur Beurteilung von Lichtimmissionen wird eine Richtlinie verwendet: "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2012.
Da im Stadtgebiet eine gewisse Grundbelastung durch die unterschiedlichen Lichtquellen - wie zum Beispiel Straßenlaternen oder die Beleuchtung von Hauseingängen - besteht, ist davon auszugehen, dass die in der Richtlinie genannten Richtwerte bei der Beleuchtung von Bolzplätzen eingehalten werden können, sofern diese nur in den Abendstunden bis 22 Uhr eingeschaltet werden. Diese Aussage bezieht sich auf den Schutz von Menschen vor einer erheblichen Belästigung durch Licht.
Insekten, Singvögel und Fledermäuse werden ebenfalls durch die zusätzlichen Lichtquellen belastet.
Durch eine künstliche Beleuchtung von Bolzplätzen verlängert sich die Nutzungsdauer der Anlagen, dies ist verbunden mit einer stärkeren Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Freizeitanlagen, dazu zählen Bolzplätze, unterscheiden sich von den strenger reglementierten Sportanlagen dadurch, dass sie eben nicht durchgeplant ausgenutzt werden, sondern dass sich immer wieder auch Pausen und damit Ruhephasen für die Anwohnerinnen und Anwohner ergeben.
Diese einigermaßen natürliche Nutzungssteuerung würde durch den Bau von Beleuchtungsanlagen zerstört, die Plätze würden deutlich stärker ausgelastet werden, was zwangsläufig Beschwerden der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner nach sich zieht.
Aus diesen Gründen lehnt der Magistrat die vom Ortsbeirat geforderte Beleuchtung der Bolzplätze im Europagarten und Galluspark ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2021OFOF 263/1Pilotprojekt Gallus/Europagarten: Bolzplätze abends beleuchten und länger nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Januar 2022OMOM 1359Pilotprojekt Gallus/Europagarten: Bolzplätze abends beleuchten und länger nutzbar machenDirektanregung
- 19. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 918Pilotprojekt Gallus/Europagarten: Bolzplätze abends beleuchten und länger nutzbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab