Hochbeete neu bepflanzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 90
Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Der Magistrat schlägt folgende Vorgehensweise und Maßnahmen vor: die Feuerdornhecke im Hochbeet vor Haus Nr. 218 ist rechtzeitig vor Beginn der Brutzeit 2015 abzusetzen, um die Einsicht auf die Geschäfte zu verbessern. In den Hochbeeten vor Haus Nr. 220 und 224 werden die hohen Gehölze gerodet und mit den auf der Restfläche verbliebenen niedrigen Bodendeckern, wie Schneebeere und niedrigwüchsige Spindelsträucher, ergänzt. Das Hochbeet vor Haus Nr. 226 kann belassen werden, es hat keine negativen Auswirkungen auf die freie Sicht der Ladenzeile.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2014OFOF 827/9Hochbeete neu bepflanzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Oktober 2014OMOM 3549Hochbeete neu bepflanzenDirektanregung
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 90Hochbeete neu bepflanzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab