Benötigte Abstandsflächen von Sitzgruppen und Aufenthaltsflächen in öffentlichen Grünanlagen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 896
Betreff: Benötigte Abstandsflächen von Sitzgruppen und Aufenthaltsflächen in öffentlichen Grünanlagen Der Magistrat kann nachvollziehen, dass ein erhöhter Lärmpegel durch die Nutzung von Sitzgruppen und sonstigen Aufenthaltsmöglichkeiten im umliegenden Wohngebiet eine Beeinträchtigung für Anwohner sein kann. Jedoch besteht hier ein Interessenkonflikt zwischen Anwohnern mit hohem Ruhebedürfnis und Anwohnern mit dem Wunsch nach Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsqualität in wohnungsnahen Grünflächen. Neben Kindern und Jugendlichen sind Gemeinschaftsbereiche im öffentlichen Freiraum mit Bänken zum Rasten oder Verweilen, besonders auch für ältere Bürgerinnen und Bürger, von großer Bedeutung. Eine Ausweitung von Grünanlagen im nahen Wohnungsumfeld ist immer sehr zu befürworten. Dadurch ließen sich auch Lärmbelästigungen vermeiden oder zumindest verringern. Jedoch muss der Magistrat auch dem steigenden Wohnbedarf Sorge tragen und den Ausbau von Wohnhäusern stärken. Bisher wurde kein Mindestabstand zwischen Sitzgruppen und Aufenthaltsflächen (der öffentlichen Grünanlagen) zur umliegenden Wohnbebauung festgesetzt. Eine Nachfrage ergab, dass auch vergleichbare andere Großstädte davon keinen Gebrauch machen. Alle Projekte werden und müssen individuell betrachtet und geplant werden, wobei die verschiedenen Interessen sensibel miteinander zu verknüpfen bzw. abzuwägen sind. Die Bedürfnisse der Anwohner werden hierbei bei den Planungen berücksichtigt und der zuständige Ortsbeirat stets im Vorfeld mit einbezogen. Grundsätzlich ist der Magistrat der Überzeugung, dass ein rücksichtsvolles Miteinander in unserer Stadt - und somit auch in den öffentlichen Grünanlagen - selbstverständlich sein sollte und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger dies gegenüber ihren Mitmenschen umzusetzen; dazu zählt auch Lärmvermeidung und Lärmminderung. Darüber hinaus sind in der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main der Schutz der Grünanlagen und das Verhalten in diesen Anlagen geregelt. Dazu zählt auch die Vermeidung von Belästigungen bzw. Lärmvermeidung (nach § 2 (1) der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2017OFOF 236/10Benötigte Abstandsflächen von Sitzgruppen und Aufenthaltsflächen in öffentlichen GrünanlagenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Februar 2017VV 351Benötigte Abstandsflächen von Sitzgruppen und Aufenthaltsflächen in öffentlichen GrünanlagenAnfrage
- 12. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 896Benötigte Abstandsflächen von Sitzgruppen und Aufenthaltsflächen in öffentlichen GrünanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab