Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem Wohnhaus
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert, dass das genannte Grundstück in Privatbesitz ist und kein Denkmalschutz besteht. Ein Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wurden genehmigt, jedoch ist der Baubeginn noch unbekannt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Das vom Ortsbeirat genannte Grundstück befindet sich in Privatbesitz. Denkmalschutz für das vorhandene Wohnhaus besteht nicht. Im Juli 2020 wurden ein Antrag auf Abbruch des Gebäudes sowie ein Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten und einer Tiefgarage genehmigt. Wann mit den Abbruch- bzw. Bauarbeiten begonnen werden soll, ist dem Magistrat nicht bekannt, eine entsprechende Baubeginnsanzeige wurde bisher nicht vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 1849/5Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem WohnhausOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. November 2020VV 1866Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem WohnhausAnfrage
- 26. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 894Anfrage bezüglich jahrelang leer stehendem WohnhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab