Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Verbesserung der Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße. Es wird vorgeschlagen, die Anforderungen für Fußgänger und Radfahrer zu koppeln, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass bei einer Anforderung aus der Nebenrichtung Mörfelder Landstraße diese mit einer Anforderung für zu Fuß Gehende über die Isenburger Schneise gekoppelt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2021OFOF 208/5Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2021OMOM 955Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessernDirektanregung
- 8. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 892Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab