Fahrradweg Gotenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 869
Betreff:
Fahrradweg Gotenstraße
Der vorhandene Geh- und Radweg weist nicht die erforderliche Breite auf, um Radverkehr in beiden Richtungen zuzulassen. Außerdem dürfen innerorts linksseitige Radwege aus Verkehrssicherheitsgründen nur in absoluten Ausnahmefällen eingerichtet werden. Hintergrund ist, dass wartepflichtige Kraftfahrzeuge aus der Nebenstraße nicht mit Radfahrenden aus der "falschen" Richtung rechnen. Diese Situation ist eine der häufigsten Unfallursachen im Radverkehr.
Deshalb kann hier das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung nicht eingerichtet werden.
Es wird empfohlen, die im Schulwegplan für Radfahrer/-innen des Stadtschulamtes (http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/20T-Y7207-BiT-2002-H%C3%B6chst-Sos senhm.pdf) ausgewiesenen Strecken zu benutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2010OFOF 1423/6Fahrradweg GotenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. April 2010VV 1276Fahrradweg GotenstraßeAnfrage
- 17. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 869Fahrradweg GotenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab