Rot-Blitzen an zwei Ampelanlagen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 863
Betreff: Rot-Blitzen an zwei Ampelanlagen Es existieren keine mobilen Überwachungsanlagen, die es ermöglichen würden, Rotlichtverstöße zu erfassen und zu ahnden. Dementsprechend existiert auch kein "regelmäßiges Blitzerprogramm" für Rotlichtverstöße. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2018OFOF 554/3Rot-Blitzen an zwei AmpelanlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Januar 2019OMOM 4203Rot-Blitzen an zwei AmpelanlagenDirektanregung
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 863Rot-Blitzen an zwei AmpelanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab