Erweiterung Parkplatz Bezirksportanlage Harheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2009, ST 861
Betreff:
Erweiterung Parkplatz Bezirksportanlage Harheim
Der Parkplatz an der Sportanlage Harheim befindet sich in der Vermögensverwaltung des Sportamtes.
Die zuständigen Fachämter werden die Möglichkeiten einer Erweiterung der Stellflächen an der Sportanlage erörtern und die voraussichtlich anfallenden Kosten ermitteln. Danach wird der Magistrat erneut berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2009OFOF 149/14Erweiterung Parkplatz Bezirkssportanlage HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. April 2009OMOM 3120Erweiterung Parkplatz Bezirkssportanlage HarheimDirektanregung
- 12. Juni 2009Sie sind hierSTST 861Erweiterung Parkplatz Bezirksportanlage HarheimStellungnahme
- 15. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 69Erweiterung Parkplatz Bezirkssportanlage HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab