Reithalle, Reiten und Zeltkerb im Berkersheimer Niddatal
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 858
Betreff: Reithalle, Reiten und Zeltkerb im Berkersheimer Niddatal Zu Punkt 1: Für die Reithalle wurde zwischenzeitlich ein Bauantrag eingereicht. Zu Punkt 2: Reiten ist im Landschaftsschutzgebiet genehmigungsfrei zulässig. Für die Genehmigung von Reitplätzen mit baulichen Ausstattungen durch Privatpersonen oder Vereine liegen keine Rechtsgrundlagen (z.B. Privilegierung § 35 BauGB) vor. Zu Punkt 3: Reitplätze und Kerbeveranstaltungen sind nicht zwangsläufig an den Standort Niddatal gebunden. Die Untere Naturschutzbehörde befindet sich mit der Kerbegesellschaft für eine temporäre Lösung in Gesprächen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2018OFOF 447/10Reithalle, Reiten und Zeltkerb im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2018OMOM 2571Reithalle, Reiten und Zeltkerb im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 9. März 2018STST 584Reithalle, Reiten und Zeltkerb im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
- 4. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 858Reithalle, Reiten und Zeltkerb im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab