Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut?
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 857
Betreff: Wird der Bunker Friedberger Anlage zur Gedenkstätte umgebaut? Vorläufige Stellungnahme: Zum aktuellen Stand der Verhandlungen über den Kauf des Bunkers kann berichtet werden, dass die für den Verkauf der aus der Zivilschutzbindung entlassenen Bunker zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mitgeteilt hat, dass sie die Bunkeranlagen öffentlich am Markt anbieten und im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußern wird. Die Veröffentlichung der Verkaufsofferte steht noch aus. Der Magistrat wird im Falle der Veröffentlichung der jeweiligen Verkaufsanzeige durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Einzelfall entscheiden, ob die Stadt bei der einzelnen angebotenen Bunkeranlage unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage ein Gebot abgibt. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Bunkers Friedberger Anlage ist der Magistrat bemüht, mit dem Bund zu einer dauerhaften Sicherung des historischen Gebäudes zu kommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juni 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3636 — Direktanregung vom 29. September 2009.