Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 852
Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34 Die Liegenschaft ist dem Magistrat (Stadtpolizei des Ordnungsamtes) seit Jahren hinlänglich bekannt, weshalb dort regelmäßig Überprüfungen durchgeführt werden. Die letzte Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen nach § 326 StGB wurde in Zusammenarbeit mit der Fachermittlungsgruppe für Umweltdelikte beim Polizeipräsidium Frankfurt am 26.02.2014 veranlasst. Aktuelle Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz sind beim Ordnungsamt nicht anhängig. Am 29.12.2016 wurde eine örtliche Kontrolle zur Feststellung des aktuellen Zustands durchgeführt. Das Grundstück ist gemäß den dort getroffenen Feststellungen in einem weit größeren Ausmaß vermüllt, als dies ursprünglich der Fall gewesen ist. Es ist erkennbar, dass der Betreiber bisher keine Anstalten macht, den illegalen Zustand zu beenden. Gegen den Verursacher des Missstandes laufen aktuell mehrere Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist ebenfalls eingebunden. Gelegentlich werden Gegenstände im öffentlichen Raum abgestellt, tatsächlich ist der überwiegende Abfall jedoch auf dem privaten Grundstück gelagert, zu dem auch der schmale, betonierte Streifen vor dem Gebäude und Tor gehört. Durch die unmittelbare Nähe der abgestellten, teilweise sogar aufgetürmten Gegenstände, auf dem der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Gehweg und der Fahrbahn, entstehen jedoch Gefahren. Daher wurde durch das Ordnungsamt ein gefahrenabwehrrechtliches Verwaltungsverfahren in Bezug auf die außerhalb des Gebäudes bzw. des Zaunes gelagerten Gegenstände eingeleitet. Bereits die Anhörung von Verursacher und Grundstückseigentümer mit der Ankündigung, eine entsprechende Beseitigungsverfügung zu erlassen und die zwangsweise kostenpflichtige Beseitigung anzudrohen, führte zur vollständigen Entfernung. Die Beseitigung an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum hat die Stadtpolizei am 22.03.2017 festgestellt. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes wird die weitere Entwicklung im Blick behalten und etwaige Zustandsveränderungen an die jeweiligen Behörden mitteilen, um deren Handeln zu unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Mai 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 1037 — Direktanregung vom 1. Dezember 2016.