Sanierung und Aufwertung des Umfelds der Ginnheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2009, ST 851
Betreff:
Sanierung und Aufwertung des Umfelds der Ginnheimer Landstraße
zu 1. und 5.:
Eine Grunderneuerung der Ginnheimer Landstraße zwischen Wilhelm-Epstein-Straße und der Straße Alt-Ginnheim ist derzeit nicht geplant. Die Stadt Frankfurt am Main ist jedoch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bestrebt, die sich in ihrer Zuständigkeit befindlichen Straßen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Eine Reduzierung der öffentlichen Stellplätze im Bereich nördlich der Rosa-Luxemburg-Brücke wird nicht befürwortet. Die Stellplätze unter der Brücke sind fest dem Rewe-Markt zugeordnet und stehen nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
zu 2. und 4.:
Bei einem Ortstermin Mitte April wurden an den bezeichneten Bereichen und Stellen keine Vermüllungen, keine Verschmutzungen und keine Verwahrlosung festgestellt. Der Spielplatz "Am Eichenloh“ südlich der Endhaltestellen der U1 bzw. der Straßenbahnlinie 16 wird 2 x wöchentlich gereinigt und befindet sich in einem sauberen Zustand. Eventuelle Pflegerückstände werden zügig aufgeholt. Verunreinigungen im öffentlichen Straßenraum werden bei Bedarf beseitigt.
zu 3.:
Zur Ausstattung des o. g. Spielplatzes mit zusätzlichem Spielgerät für Kinder ab dem Vorschulalter ist beabsichtigt, die benötigten Mittel in der Projektliste im Investitionsprogramm 2010-2012 im Produktbereich 22 Umwelt in der Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen anzumelden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2009OFOF 872/9Sanierung und Aufwertung des Umfelds der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. März 2009OMOM 3106Sanierung und Aufwertung des Umfelds der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 851Sanierung und Aufwertung des Umfelds der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab