Spielfläche für Kinder und Jugendliche
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 848
Betreff: Spielfläche für Kinder und Jugendliche Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Fläche liegt weitestgehend im Einzugsbereich des Hochwasserschutzgebietes des Urselbachs. Vor diesem Hintergrund sind feste Einbauten (Tore, Basketballkörbe, Tischtennisplatten etc.) nicht zulässig. Auch im weiteren Umfeld der Grünanlage entlang des Urselbachs sind keine in Frage kommenden Flächen außerhalb der Hochwasserschutzzone für die Schaffung einer Spielfläche vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2013OFOF 294/8Spielfläche für Kinder und JugendlicheOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. März 2013OMOM 2019Spielfläche für Kinder und JugendlicheDirektanregung
- 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 848Spielfläche für Kinder und JugendlicheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab