Verbesserung des Zustandes des Grundstücks Neue Mainzer Straße / Taunustor 3
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2009, ST 840
Betreff:
Verbesserung des Zustandes des Grundstücks Neue Mainzer Straße / Taunustor 3
Das Grundstück leidet unter der dem Leerstand der aufstehenden und zum Abbruch bestimmten Gebäude. Das ist dem Eigentümer bewusst. Das Grundstück macht jedoch keinen verwahrlosten Eindruck, auch wenn augenscheinlich Nutzer des öffentlichen Raums verbrauchte Gegenstände dorthin entsorgen. Die Rechtslage erlaubt dem Magistrat erst dann ein nachhaltiges Ein- und Durchgreifen, sobald von dem Grundstück Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2009OFOF 499/1Verbesserung des Zustandes des Grundstücks Neue-Mainzer-Straße/TaunustorOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. März 2009OMOM 3099Verbesserung des Zustandes des Grundstücks Neue Mainzer Straße/Taunustor 3Direktanregung
- 20. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 840Verbesserung des Zustandes des Grundstücks Neue Mainzer Straße / Taunustor 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab