Anforderungen der ÖPNV-Nutzerinnen stärker berücksichtigen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2005, ST 838
Betreff:
Anforderungen der ÖPNV-Nutzerinnen stärker berücksichtigen
Im Vertrag von Amsterdam vom 17. Juni 1997 (in Kraft getreten am 01.06.1999) haben die Staaten der Europäischen Union Richtlinien zum so genannten "Gender Mainstreaming“ festgelegt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2002 hat die Stadt Frankfurt für sich entschieden, das Prinzip des Gender Mainstreaming in Zukunft als zentralen Bestandteil in Politik und Verwaltung auf allen Ebenen zu realisieren. Gender Mainstreaming bezieht sich dabei jedoch nicht nur auf die Belange von Frauen, sondern berücksichtigt die soziale Rolle der Betroffenen, d.h. dass auch Männer in ihrer sozialen Rolle ähnliche Bedürfnisse wie Frauen haben können. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) trifft das z.B. auf einen barrierefreien Zugang für Väter mit Kinderwagen zu.
Die Umsetzung des in o.g. Beschluss der Stadtv.-Vers. definierten Ziels befindet sich jedoch derzeit noch in der Anfangsphase. So wurde bei INDEX traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, eine Modellprojektgruppe gegründet, die das Vorhaben eines kundenfreundlichen Busangebots zur Anbindung der neuen S-Bahn-Station Zeilsheim unter Berücksichtigung der Aspekte des Gender Main.streaming vorbereitet. Die Erkenntnisse aus diesem Prozess sollen dann auch in künftige Planungsprozesse einfließen.
Zu den in der Anregung genannten Aspekten Sicherheit, Sauberkeit und Barrierefreiheit wurden zunächst die für die Gestaltung und Unterhaltung von Stationen und Haltestellen zuständigen Verkehrsinfrastrukturunternehmen DB Station&Service AG und Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sowie der Rhein-Main-Verkehrs.verbund (RMV) um eine Stellungnahme gebeten. Da innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antworten vorlagen, kann hierzu noch kein Bericht erfolgen.
Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass in den Ausschreibungsunterlagen für die von INDEX traffiQ sukzessive ausgeschriebenen Buslinien bereits das Kriterium Sauberkeit der Fahrzeuge einen wichtigen Stellenwert einnimmt. Zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen wird in Kapitel 10 des Nahverkehrsplans Stellung genommen. In den Anlagen ist ein Zeitplan für die Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit an Straßenbahnhaltestellen angefügt. Im Busbereich besteht durch den Einsatz von Niederflurbussen und entsprechender "Kneeling“-Technik bereits heute überwiegend ein barrierefreier Zugang.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. August 2005 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 1832 — Anregung vom 1. Februar 2005.