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Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen.

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 835

Betreff: Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen. Mit Bezug auf das Berichtsjahr 2009 hat sich die Meinung des Magistrats nicht geändert. Der Fechenheimer Mainbogen stellt einen wertvollen Naturraum dar. Er ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Das Errichten eines Aussichtsturmes im Landschaftsschutzgebiet des Mainbogens wird nach der Diskussion innerhalb der zuständigen Fachämter daher weiterhin als nicht sinnvoll angesehen. Schon allein die hohen Bauunterhaltungskosten können die Errichtung eines neuen Aussichtsturms nicht rechtfertigen. Zudem hat der Naturschutzbeirat die Errichtung eines Turmes im Fechenheimer Mainbogen abgelehnt. Im Zuge der erfolgten "Sanierung des Fechenheimer Mainufers" im Ortsbereich von Fechenheim, wurden an markanten Punkten des Uferweges vor wenigen Jahren drei Aussichtspodeste mit Ausblicken in die Mainuferlandschaft hergestellt. Im Übrigen verweist der Magistrat auf die seit 2015 laufende Flurbereinigung zum Fechenheimer Mainbogen auf Basis des im Ortsbeirat vorgestellten Fachplans Landschaft. Der gesamt Fechenheimer Mainbogen erfährt durch diese Planung auch aus Sicht der Naherholung eine wesentliche Aufwertung und Attraktivitätssteigerung durch neue Wege entlang des geplanten, großen Altarms. Flächen für einen Aussichtsturm sind nach dem Fachplan Landschaft nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. November 2018OFOF 499/11Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aussichtsturm im Fechenheimer MainbogenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Dezember 2018EAEA 308Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aussichtsturm im Fechenheimer MainbogenEtatanregung
  3. 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 835Aussichtsturm im Fechenheimer Mainbogen.
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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