Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 831
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus Die Anregung des Ortsbeirates wird aufgenommen. Die Wohngebäude Mainzer Landstraße Nr. 86 bis Nr. 96 werden in die weiteren Untersuchungen mit einbezogen. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen können sie dann ggf. in den Geltungsbereich für eine Satzungsbeschlussvorlage der Erhaltungssatzung Nr. 53 aufgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2014MM 228Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 BaugesetzbuchMagistratsvortrag
- 20. Januar 2015OAOA 596Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 228Anregung
- 15. Juni 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 831Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / GallusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab