Denkmal für Gustav Herold
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 827
Betreff: Denkmal für Gustav Herold Die beiden Behindertenstellplätze im Bereich der Kaiserstraße 54-56, gegenüber dem Café Kaiserzeit, stehen als Standort für das geplante Denkmal leider nicht zur Verfügung, da diese vor wenigen Jahren mit hohem finanziellen Aufwand den Be-hindertennormen entsprechend umgerüstet wurden. Das Denkmal könnte jedoch im nahen Umfeld platziert werden. Um diesen Standort abschließend benennen zu können, ist ein aktueller Trassenplan notwendig. Dieser kann seitens der Stadt nicht gestellt werden und muss seitens der Initiative in Auftrag gegeben werden. Für eine endgültige Standortsuche und Auswertung des zu erstellenden Trassenplans stehen wir jedoch zur Verfügung. Eine Abstimmung des Untersuchungsbereichs wird empfohlen. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der angedachte Standort in einem denkmalgeschützten Bereich befindet. Die Errichtung eines Denkmals sowie dessen Standort bedürfen daher einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Details zu Standort und Gestaltung des Denkmals sind im Vorfeld der Antragstellung mit dem Denkmalamt abzustimmen. Der Magistrat weist weiterhin darauf hin, dass für dieses Projekt keine Mittel zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2017OMOM 1137Denkmal für Gustav HeroldDirektanregung
- 8. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 827Denkmal für Gustav HeroldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab