(Zu) langsamer digitaler Datenfluss in der Rhaban-Fröhlich-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 802
Betreff: (Zu) langsamer digitaler Datenfluss in der Rhaban-Fröhlich-Straße Die Breitbandversorgung ist in einem Ballungsraum wie Frankfurt am Main Aufgabe der Internetprovider. Die detaillierten Informationen, in welchen Ortsteilen welche Bandbreiten zur Verfügung stehen und wie die konkreten Ausbauplanungen aussehen, liegen daher nur den jeweiligen Unternehmen vor. Um es den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, sich einen Überblick über die verfügbaren Bandbreiten der unterschiedlichen Internetanbieter im Frankfurter Stadtgebiet zu verschaffen, hat der Magistrat aber unter der Adresse www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit eine entsprechende Informationsseite eingerichtet. Danach sind für den Bereich der Rhaban-Fröhlich-Straße bei fast allen Anbietern Geschwindigkeiten von bis zu 50 MBit/s verfügbar. Durch einen Kabelnetzbetreiber können an den meisten Adressen sogar Anschlüsse mit bis zu 200 MBit/s bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat die Breitbandversorgung in der Rhaban-Fröhlich-Straße als zeitgemäß an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2015OFOF 890/9(Zu) langsamer digitaler Datenfluss in der Rhaban-Fröhlich-StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Februar 2015VV 1271(Zu) langsamer digitaler Datenfluss in der Rhaban-Fröhlich-StraßeAnfrage
- 29. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 802(Zu) langsamer digitaler Datenfluss in der Rhaban-Fröhlich-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab