Straßenbeleuchtung für Fuß-/Radweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 79
Betreff: Straßenbeleuchtung für Fuß-/Radweg Das bezeichnete Teilstück des Landwehrweges liegt weitestgehend in einem nicht bebauten Gebiet und stellt überdies keine öffentlich notwendige Wegeverbindung dar. Dies vorangestellt und angesichts des für eine Umsetzung der Anregung notwendigen finanziellen Aufwandes, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er gegenwärtig davon absieht, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2014OFOF 826/9Straßenbeleuchtung für Fuß-/RadwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Oktober 2014OMOM 3548Straßenbeleuchtung für Fuß-/RadwegDirektanregung
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 79Straßenbeleuchtung für Fuß-/RadwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab