Spielgeräte auf dem Schönplatz
Zusammenfassung
Das Spielgerät "Zebra" auf dem Schönplatz musste aufgrund erheblicher Mängel abgebaut werden, da eine Reparatur nicht mehr möglich ist und keine Ersatzteile verfügbar sind. Es wird vorgeschlagen, ein neues Spielgerät zu beschaffen, was jedoch aufgrund fehlender Mittel des Fachamts derzeit nicht realisierbar ist.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Das Spielgerät "Zebra" wurde auf Grund erheblicher Mängel abgebaut und zur Instandsetzung in die Werkstatt gebracht. Nach Überprüfung sämtlicher Mängel steht nun fest, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Für das Gerät "Zebra" sind keine Ersatzteile mehr verfügbar. Somit müsste ein neues vergleichbares Spielgerät beschafft werden. Die ersten Kostenschätzungen belaufen sich hierfür, inklusive der erforderlichen Nebenarbeiten auf ca. 20.000,- €. Dem Fachamt stehen hierfür derzeit keine Mittel zur Verfügung. Im benachbarten Kinderbereich auf dem Schönplatz, der durch Beschilderung und Zaunelemente entsprechend gekennzeichnet ist, kann leider nicht wie gewünscht ein vergleichbares Spielgerät aufgestellt werden. In diesem Bereich stehen, unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen den Spielgeräten, keine ausreichenden Aufstellflächen zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2019OFOF 1149/1Spielgeräte auf dem SchönplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2020OMOM 5566Spielgeräte auf dem SchönplatzDirektanregung
- 20. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 797Spielgeräte auf dem SchönplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab