Sportanlage vor Vandalismus schützen
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2011, ST 786
Betreff: Sportanlage vor Vandalismus schützen Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2011 (ST 384) erwähnte Prüfung ist abgeschlossen. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass die Umsetzung der gewünschten Maßnahme realisiert wird. Die Anlage wird mit Zustimmung des Sportdezernates auf der Sportanlage installiert und durch den Verein betreut.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2010OFOF 1624/6Sportanlage vor Vandalismus schützen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2010OMOM 4776Sportanlage vor Vandalismus schützen!Direktanregung
- 24. Februar 2011STST 384Sportanlage vor Vandalismus schützen!Stellungnahme
- 30. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 786Sportanlage vor Vandalismus schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab