Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V.
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 783
Betreff: Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V. Der TuS Makkabi Frankfurt e.V. steht mit dem zuständigen Fachamt im Dialog, um die in der Anregung genannte Verlagerung des Spiel- und Trainingsbetriebes auf die Sportanlage Dornbusch und den Ausbau in Vereinsregie zu befördern. Aktuell wurde der Verein gebeten, eine Detailplanung für das Projekt zu erstellen und diese dem zuständigen Fachamt vorzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2015OFOF 881/9Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e..V.Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FREIE_WÄHLER
- 19. Februar 2015OMOM 3897Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V.Direktanregung
- 22. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 783Nutzung der Sportanlage Wilhelm-Epstein-Straße durch TuS Makkabi Frankfurt e. V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab