Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 778
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Seulberger Straße Die Seulberger Straße ist seit Jahren als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die vorhandenen Verkehrszeichen sind für den überwiegend stattfindenden Anliegerverkehr gut sichtbar und wurden in der Vergangenheit bereits einmal umgesetzt. Die Parkordnung ist geregelt. Eine ergänzende Markierung, die den verkehrsberuhigten Bereich verdeutlichen soll, ist nicht erforderlich und wird daher auch nicht in Betracht gezogen. Das durch den Ortsbeirat angeregte alternative Aufstellen von Blumenkübeln stellt im relativ eingeschränkten Verkehrsraum neben der Pflegebedürftigkeit auch eine akute Gefährdung der Verkehrsteilnehmer dar und muss daher ebenfalls entfallen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2011OFOF 4/10Verkehrsberuhigung in der Seulberger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2011OMOM 132Verkehrsberuhigung in der Seulberger StraßeDirektanregung
- 14. November 2011STST 1208Verkehrsberuhigung in der Seulberger StraßeStellungnahme
- 21. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 778Verkehrsberuhigung in der Seulberger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab