Begrünung neben Schallschutzwand Main-Weser-Strecke
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass eine Begrünung der Schallschutzwände mit Kletterpflanzen aus bahnbetrieblichen Gründen nicht möglich ist. Stattdessen werden Begrünungsmaßnahmen mit Gehölzen entlang der Lärmschutzwände vorgesehen, um die Funktionalität der baulichen Anlagen zu gewährleisten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat zu diesem Thema Rücksprache mit der DB Netz AG gehalten. Um die baulichen Anlagen auch weiterhin funktions- und prüffähig zu halten, ist eine Begrünung der Schallschutzwände mit Kletterpflanzen selbst an vorgesetzten Rankgerüsten aus bahnbetrieblichen Gründen ausgeschlossen. Dieser Punkt wurde von der DB Netz AG mit dem planfeststellenden Regierungspräsidium abgestimmt. Nach Zustimmung der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde werden nun entlang der im Planfeststellungsbeschluss definierten Abschnitte der Lärmschutzwände anstatt der Kletterpflanzen Begrünungsmaßnahmen mit Gehölzen vorgesehen. Das zuständige Fachamt der Stadt Frankfurt am Main wird diese Begrünungsmaßnahmen fachlich begleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2021OFOF 145/9Begrünung neben Schallschutzwand Main-Weser-StreckeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2021OMOM 1252Begrünung neben Schallschutzwand Main-Weser-StreckeDirektanregung
- 21. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 772Begrünung neben Schallschutzwand Main-Weser-StreckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab