Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 761
Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Entsprechend der aktuellen Abstimmung mit Hessen Mobil wird zur Unterhaltung und Pflege des Lärmschutzwalles ein durchgängiger Wirtschaftsweg auf der Ostseite des Walles angeordnet. Eine entsprechende Planunterlage liegt derzeit noch nicht vor. Die Befestigung der Wege entsprechend dem B-Plan 840 ist nicht in Asphalt vorgesehen. Die Befestigung der Bestandswege ist ebenfalls nicht in Asphalt ausgeführt. Hessen Mobil ist verpflichtet Wege in gleicher Beschaffenheit wieder herzustellen. Da es sich bei den Wegen im Bestand zum größten Teil um Grün- oder Katasterwege handelt, wird diese Forderung mit einer ungebundenen Deckschicht erfüllt. Auch in Abstimmung mit Vertretern der Landwirtschaft ist eine ungebundene Deckschicht (Schotterbefestigung) ausreichend. Bei einer Asphaltbefestigung wäre die Stadt Frankfurt am Main an den Kosten des Weges - einschließlich Ausgleich der Versiegelung - zu beteiligen. Der Wegeausbau erfolgt deshalb mit ungebundener Deckschicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2016OFOF 520/12Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, LINKE.
- 22. Januar 2016OMOM 4979Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil KalbachDirektanregung
- 9. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 761Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab