Leitpfosten neu aufstellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 756
Betreff: Leitpfosten neu aufstellen Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es neben den von ihm beauftragten Begehungen und Kontrollen von Straßen ebenso wirksam ist, wenn durch Dritte festgestellte Mängel an Leitpfosten, direkt an die Telefonhotline: 069/ 212 37644 oder E-Mail: bbznord.amt66@stadt-frankfurt.de zur Instandsetzung weitergeleitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2015OFOF 237/13Leitpfosten neu aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. März 2015OMOM 3950Leitpfosten neu aufstellenDirektanregung
- 18. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 756Leitpfosten neu aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab