TSG 51 - Anschluss an den ÖPNV
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 74
Betreff: TSG 51 - Anschluss an den ÖPNV Nach der im Sinne der Anregung durchgeführten eingehenden Prüfung bedauert der Magistrat, keine Möglichkeit zu sehen, eine Buslinie unmittelbar an das Gelände der TSG 51 heranzuführen. Als wesentlicher Hinderungsgrund hat sich ergeben, dass der vorhandene Straßenquerschnitt es auch einem Kleinbus nicht erlaubt, bei einer Stichfahrt zur TSG 51 zu wenden. Diese Möglichkeit ist jedoch zwingend erforderlich, da Bussen im ÖPNV ein Rückwärtsfahren nicht erlaubt ist. Zur Wirtschaftlichkeit der angeregten Anbindung weist der Magistrat darauf hin, dass vor dem Hintergrund des nur geringen Fahrgastpotenzials in der südlichen Niedwiesenstraße eine Abwägung gegenüber dem Interesse der bereits heute die Buslinie 60 in Fahrtrichtung Im Uhrig nutzenden Fahrgäste vorzunehmen wäre, da diese Fahrgäste eine Verlängerung ihrer Fahrtzeit in Kauf nehmen müssten und damit die Attraktivität der Linie geringer werden könnte. Aus den genannten Gründen bittet der Magistrat um Verständnis, dass er keine Möglichkeit sieht, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2014OFOF 805/9TSG 51-Anschluss an den ÖPNVOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. September 2014OMOM 3424TSG 51 - Anschluss an den ÖPNVDirektanregung
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 74TSG 51 - Anschluss an den ÖPNVStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab