Fußgängerüberweg sichtbarer machen
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 749
Betreff: Fußgängerüberweg sichtbarer machen Entgegen der Sichtweise des Ortsbeirats ist der Magistrat der Auffassung, dass der Fußgängerüberweg bei der vorgegebenen Geschwindigkeit rechtzeitig gesehen wird. Er entspricht den Vorgaben der Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) und der DIN 67523. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2016OFOF 1578/6Fußgängerüberweg sichtbarer machenOrtsbeiratsantrag · REP
- 16. Februar 2016OMOM 5006Fußgängerüberweg sichtbarer machenDirektanregung
- 9. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 749Fußgängerüberweg sichtbarer machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab