Tarife für ÖPNV
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Tarifen für den öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt am Main. Es wird klargestellt, dass die Kurzstrecke eine einheitliche Entfernung von 2.000 Metern umfasst und keine Ausnahmen für bestimmte Stadtteile zulässig sind. Zudem wird auf die Einführung einer neuen Preisstufe und die Testphase eines entfernungsabhängigen Tarifs hingewiesen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Für das Tarifgebiet Frankfurt am Main ist für die Kurzstrecke eine Linienwegsentfernung von 2.000 Metern festgelegt und muss einheitlich und diskriminierungsfrei angewendet werden. Ausnahmen oder Sonderregelungen nur für einzelne Gebiete/Stadtteile sind nicht gestattet. Eine Ausweitung der im bundesweiten Vergleich bereits großzügig bemessenen Strecke von 2.000 Metern ist nicht vorgesehen.
Zu 2.:
Im RMV wurde bereits zum Tarifwechsel am 01.01.2019 für den Übergangsbereich der Frankfurter Stadtränder in die benachbarten Tarifgebiete eine neue Preisstufe 30 eingeführt und die Fahrpreise damit um rund 20 % gesenkt. Weitere Details können der Veröffentlichung unter RMV.DE - Preisstufen: Günstig in die Nachbarschaft entnommen werden.
Zu 3.:
Aktuell liegen keine Planungen vor, nach welchen der Regeltarif von Tarifzonen auf einen entfernungsabhängigen Tarif umgestellt werden soll. Im Pilotprojekt RMVsmart wird seit April 2016 auf Basis einer eigenen Smartphone-App ein entfernungsbasierter Tarif getestet. Der Testzeitraum wurde bis Ende 2023 verlängert.
Zu 4.:
Die Einführung von Mehrfahrtenkarten ist derzeit nicht vorgesehen. Seit August 2020 ist über die RMV-Smartphone-App bereits ein für diese Kundengruppe passendes Angebot verfügbar: der RMV-Prepaid-Rabatt. Kunden mit meinRMV-Kundenkonto können jederzeit Prepaid-Rabatt-Guthaben aufladen. Bei einer Aufladung von min. 40 Euro wird ein Rabatt in Höhe von 20 Prozent beim Kauf von Einzelfahrkarten gewährt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2021OFOF 155/3Tarife für ÖPNVOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2021OMOM 1288Tarife für ÖPNVDirektanregung
- 21. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 745Tarife für ÖPNVStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab