Ärzteunterversorgung im Gallus und im Europaviertel endlich beenden
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 743
Betreff: Ärzteunterversorgung im Gallus und im Europaviertel endlich beenden Auf Nachfrage antwortet die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) wie folgt:
Zu 1.: Im Rahmen der Bedarfsplanung ist eine Betrachtung, die kleinräumiger als der Mittelbereich ausfällt, nicht möglich. Das bedeutet, dass die Bedarfsplanung keine Beplanung von Ärzten auf Ebene der Stadtteile zulässt. Die Stadtteile Gallus und Europaviertel gehören in den Mittelbereich Frankfurt, welcher sich aus der Stadt Frankfurt, sowie den Städten Bad Vilbel und Kelsterbach zusammensetzt. Dieser weist gemäß dem aktuell gültigen Beschluss des Landesausschusses vom 26.11.2015 (Arztbestand: 01.10.2015) eine Überversorgung bei Hausärzten vor (Ver-sorgungsgrad von 116,75%), sodass dieser für Neuzulassungen gesperrt ist.
Zu 2.: Zwei Mal jährlich tagt der Landesausschuss und beschließt über die Anordnung und Auf-hebung von Zulassungsbeschränkungen in einem Planungsbereich bzw. der Feststellung von Über- und Unterversorgung. Dabei bildet der Versorgungsgrad den zentralen Anhaltspunkt. In die Berechnung des Versorgungsgrades werden zum einen die Anzahl der Einwohner im jeweiligen Planungsbereich sowie zum anderen regionale und allgemeine Altersfaktoren berücksichtigt (Anteil der Menschen im Alter von 0-65 Jahren und Anteil der Menschen in der Altersgruppe 65 Jahre und älter an der Gesamtbevölkerung). Dabei werden die aktuellsten vorliegenden Bevölkerungszahlen verwendet, die das Hessische Statistische Landesamt Wiesbaden der KVH zur Verfügung stellt. Die Anzahl der Einwohner nach Stadtteilen liegen uns nicht vor. Für den nächsten Beschluss des Landesausschusses am 28.04.2016 wird weiterhin der Bevölkerungsstand vom 31.12.2014 verwendet werden. Sobald uns neue Bevölkerungsdaten vorliegen, werden diese für den nächsten Beschluss des Landesausschusses berücksichtigt bzw. in die Berechnungen aufgenommen.
Zu 3.: Eine Unterversorgung liegt für den Mittelbereich Frankfurt wie bereits oben beschrieben nicht vor. Die Verteilung der Hausärzte im Mittelbereich Frankfurt ist engmaschig. Das bedeutet, dass in annähernd jedem Stadtteil in Frankfurt Hausärzte vertreten sind. Im Umkreis von ca. 5 km (Luftlinie) sind jeweils Hausärzte zu finden. Besonders im Innenstadtbereich als auch in den Randbezirken einer Großstadt besteht eine hinreichende Verdichtung und Verkehrsvernetzung, die das Aufsuchen eines Vertragsarztes in benach-barten Stadtteilen ermöglicht. Diese Entfernungen sind für die Patienten als zumutbar einzu-schätzen. Stellungnahme des Magistrats: Der Magistrat kritisiert die beschriebene Praxis der KV Hessen, das Stadtgebiet Frankfurt als einzelnes, gesamtes Versorgungsgebiet zu betrachten und nicht nach Stadtteilen zu differenzieren. Diese Praxis erachtet der Magistrat als wenig zweckmäßig und den Bedürfnissen einer alternden Bevölkerung - insbesondere an den Stadtrandgebieten - für nicht angemessen. Darüber hinaus zweifelt der Magistrat die Feststellung der KV Hessen, das Stadtgebiet sei mit Hausärzten überversorgt, in Anbetracht der großen Zahl an Pendlern und Durchreisenden bei gleichzeitiger Verdichtung von Hausarztpraxen im Innenstadtgebiet, stark an. Hier gilt es, ebenso wie in anderen vergleichbaren Großstädten auch, eine zeitgemäße Versorgungsstruktur zu entwickeln, die den Besonderheiten einer Pendlerstadt Rechnung trägt. Dies ist jedoch nur in Zusammenarbeit mit der KV Hessen umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2015OFOF 713/1Ärzteunterversorgung im Gallus und im Europaviertel endlich beendenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2016OMOM 4917Ärzteunterversorgung im Gallus und im Europaviertel endlich beendenDirektanregung
- 29. April 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 743Ärzteunterversorgung im Gallus und im Europaviertel endlich beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab