Gedenktafel an der Praunheimer Friedhofsmauer wieder erkennbar machen
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt den Vorschlag des Ortsbeirats zur Wiederherstellung der Gedenktafel an der Praunheimer Friedhofsmauer. Es wird eine Fachfirma benötigt, um die Aufarbeitung durchzuführen, jedoch konnte bisher kein Steinmetzbetrieb gefunden werden. Das Grünflächenamt bleibt weiterhin aktiv auf der Suche.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat unterstützt das Anliegen des Ortsbeirats. Die Aufarbeitung der Gedenktafel muss von einer Fachfirma übernommen werden. Trotz mehrerer Anfragen wurde bislang noch kein Steinmetzbetrieb gefunden. Das Grünflächenamt ist aber weiter darum bemüht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2020OFOF 437/7Gedenktafel an der Praunheimer Friedhofsmauer wieder erkennbar machenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 21. Januar 2020OMOM 5621Gedenktafel an der Praunheimer Friedhofsmauer wieder erkennbar machenDirektanregung
- 14. April 2020Sie sind hierSTST 736Gedenktafel an der Praunheimer Friedhofsmauer wieder erkennbar machenStellungnahme
- 3. August 2020OFOF 508/7Aufarbeitung der Gedenktafel auf dem Praunheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
- 17. August 2020OIBOIB 430Aufarbeitung der Gedenktafel auf dem Praunheimer FriedhofBudget-Initiative
- 12. Oktober 2020STST 1809Aufarbeitung der Gedenktafel auf dem Praunheimer FriedhofStellungnahme
- 19. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1884Gedenktafel an der Praunheimer Friedhofsmauer wieder erkennbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab