Beleuchtete Tischtennisplatten am Adolph-von-Holzhausen-Park
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Installation beleuchteter Tischtennisplatten am Adolph-von-Holzhausen-Park abgelehnt. Die Begründung liegt in der unzureichenden Sicherheit des Vorplatzes, der durch Fuß- und Radverkehr stark frequentiert ist und keine geeigneten Sicherheitsvorkehrungen bietet. Alternativen wie Sportvereine, die Tischtennis in Hallen anbieten, werden vorgeschlagen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann die Anregung des OBR 3 leider nicht umsetzen, da der Vorplatz am Adolph-von-Holzhausen-Park ungeeignet ist. Zur Begründung: Der in der Anregung vorgeschlagene Vorplatz am Holzhausenpark bietet nicht die nötigen Sicherheitsvorkehrungen. Hier wäre ein Zaun von Nöten, der an der Stelle nicht realisiert werden kann. Der Vorplatz wird durch Fuß- und Radverkehr gequert. Bälle würden bei dem Gefälle immer in Richtung Straße rollen und stellen somit eine Gefahr durch den dort entlanglaufenden Verkehr von Autos und Radfahrenden dar. Zudem wird der Platz bereits durch Fahrradständer und eine vom OBR 3 angeregte Fahrradreparaturstation genutzt. Der Vorplatz am Holzhausenpark ist keine ausgewiesene Spielfläche. Für weitere Aktivitäten auch über das Einbrechen der Dunkelheit hinaus, bieten sich Sportvereine an, die das Tischtennisspielen in Sporthallen ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2025OFOF 836/3Beleuchtete Tischtennisplatten am HolzhausenparkOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Februar 2025OMOM 6580Beleuchtete Tischtennisplatten am Adolph-von-HolzhausenParkDirektanregung
- 5. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 727Beleuchtete Tischtennisplatten am Adolph-von-Holzhausen-ParkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab