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Ladeparkzone für die Vereinsstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Vereinsstraße liegt wie beschrieben in einer Parkraumbewirtschaftungszone. In dieser ist im Gegensatz zur Innenstadt, rund um die Zeil, Konstablerwache und Hauptwache, keine Höchstparkdauer vorgeschrieben. Es kann daher auch längerfristig am Parkscheinautomat geparkt werden. Gemäß § 13 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung ist ein Parkschein zum reinen Ein- und Aussteigen, sowie zum Be- und Entladen entbehrlich. Dessen ungeachtet gibt es bereits eine Ladezone vor Hausnummer 20, die mittels Verkehrszeichen 286-10/20 StVO mit dem Zusatz "7-17h" eingerichtet ist. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.

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