Bewohnerparken Gallus Ost
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2011, ST 721
Betreff: Bewohnerparken Gallus Ost Die mit der Anregung OM 4583 gewünschte Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs in Gallus Ost wird noch in diesem Monat in der mit dem Ortsbeirat einvernehmlich abgestimmten räumlichen Ausdehnung eingerichtet. Die nunmehr angeregte Erweiterung des Reservierungsbereichs ist rechtlich als eigener Bewohnerparkbereich anzusehen, da die maximale Ausdehnung eines Bewohnerparkbereiches nicht über 1.000 m liegen darf. Hinzu kommt, dass die in den Berichten des Magistrats vom 13.08.1990 (B 807) und vom 16.02.1998 (B 97) vorgesehenen Bewohnerparkbereiche bisher noch nicht alle eingerichtet werden konnten. Der Magistrat sieht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider keine Möglichkeit, einen neuen Bewohnerparkbereich vorzuziehen. Sobald die bereits festgelegten Bewohnerparkbereiche eingerichtet sind, wird der Magistrat die dann aktuelle Situation in diesem Bereich auf die Umsetzbarkeit einer Bewohnerparkregelung überprüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2011OFOF 738/1Bewohnerparken Gallus OstOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. Februar 2011OMOM 5011Bewohnerparken Gallus OstDirektanregung
- 11. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 721Bewohnerparken Gallus OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab