Fahrradweg Ginnheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 720
Betreff:
Fahrradweg Ginnheimer Landstraße
Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wurden die Straßenführung und die Parkordnung in der Ginnheimer Landstraße zwischen Sophienstraße und Franz-Rücker-Allee überprüft. Es wird vorgeschlagen, die Parkordnung in der derzeitigen Form zu belassen, jedoch sowohl in nördlicher als auch in südlicher Richtung auf der Fahrbahn eine Radverkehrsanlage einzurichten. Die Radverkehrsanlage wird in beiden Fahrtrichtungen als "Schutzstreifen“ gestaltet, der ggf. von breiteren Fahrzeugen mitgenutzt werden kann.
Der Anregung des Ortsbeirats, auf Höhe des Aufgangs zur Fritz-Kahl-Anlage einen Fußgängerüberweg mit Verkehrsinsel einzurichten, wird entsprochen.
Zur Verdeutlichung des Planungsvorschlages ist der Stellungnahme ein Markierungsplan beigefügt.
Anlage 1 (ca. 432 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2009OFOF 342/2Fahrradweg Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Februar 2009OMOM 2930Fahrradweg Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 14. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 720Fahrradweg Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab