Linienänderung der Buslinie 46: Änderung der Endhaltestelle
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 712
Betreff: Linienänderung der Buslinie 46: Änderung der Endhaltestelle Die Buslinie 46 stellt den Vorlaufbetrieb für die künftige U-Bahn-Linie U5 in das Europaviertel dar. Mit Inbetriebnahme der U-Bahn wird die Linie 46 westlich des Hauptbahnhofs wieder eingestellt werden. Es sollte jetzt mit dem Bus kein neuer Linienweg bedient werden, der mit der Eröffnung der U-Bahn sicher wieder entfallen wird. Hinzu kommt, dass bei der Straßenbahnlinie 17 derzeit keine Überlastung zu beobachten ist. Sollte sich dies ändern, wäre zu prüfen, wie das Fahrplanangebot der Linie 17 verdichtet werden kann. Außerdem würde die Linie 46 in der Relation Hauptbahnhof <> Rebstockbad gegenüber der Straßenbahnlinie 17 keinen Reisezeitvorteil bieten, zumal die Linie 17 ein deutlich besseres Fahrplanangebot als die Linie 46 hat. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass der Anregung nicht entsprochen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2014OFOF 446/2Linienänderung der Buslinie 46: Änderung der EndhaltestelleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2014OMOM 2861Linienänderung der Buslinie 46: Änderung der EndhaltestelleDirektanregung
- 26. Mai 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 712Linienänderung der Buslinie 46: Änderung der EndhaltestelleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab